Überall dort, wo sich viele Menschen auf engem Raum versammeln können, sind die Vorschriften für den Brandschutz und die Flucht- und Rettungsplanung besonders streng. Erst recht gilt dies für Orte, an denen Kinder zusammen kommen – wie Schulen. Hier gilt u. a. die „Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (SchulbauR)“ (DIN 58215) – mit Vorgaben für den Brandschutz, Rettungswege, Flure, Treppenhäuser, Hallen, Türen, Sicherheitsbeleuchtung, Alarm und den dazugehörigen Prüfungen. Außerdem sind spezielle Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und auch zu Akustik und Hygiene gibt es Empfehlungen. Erschwerend: Baurecht ist Ländersache – und daher gilt nicht jede Vorschrift in jedem Bundesland…
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