Ob Versicherungssummen hoch genug sind, zeigt sich letztendlich erst im Schadensfall – der gelegentlich teurer ausfällt, als sich die Beteiligten vorher vorstellen konnten. Insbesondere im Bereich der Objektversicherung ist allerdings Vorsicht geboten: Da sich das Nichtbestehen einer Doppelversicherung schwer nachweisen lässt, wurden in der Vergangenheit Versicherungsnehmer im Schadensfall negativ überrascht, als manche Objektversicherer nur die Hälfte der Gesamtkosten tragen wollten.
In der Praxis wird die Höhe der für Planer relevanten Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden (die für Personenschäden beträgt mittlerweile standardmäßig 3 Mio. €) von drei Einflüssen bestimmt:
1. Gesetzlich geregelte Mindesthöhe Die landesrechtlichen Vorgaben sind im Hinblick auf das unternehmerische Risiko zu gering – siehe Tabelle –, dürften aber in vielen Berufshaftpflichtversicherungsverträgen von kleineren Planungsbüros übernommen worden sein.
2. Vorgaben der Auftraggeber Wer an Vergabeverfahren teilnimmt, kennt das: Der Auftraggeber fordert den Nachweis bestimmter Deckungssummen als Ausschlusskriterium.
3. Unternehmerische Risikokalkulation
Angesichts der – je nach Rechtsform – z. T. unbegrenzten persönlichen Haftung und der gesamtschuldnerischen Haftung mit anderen Baubeteiligten sollten sich Architekten und Ingenieure schon aus Selbstschutz ausreichend im Hinblick auf das reale Risiko versichern … zumal kein mittelständisches nternehmen in der Lage sein dürfte, einen größeren Schaden aus der Portokasse zu zahlen.
Generell empfiehlt die Unit Versicherungsmakler GmbH aus der Praxiserfahrung für durchlaufende Berufshaftpflichtpolicen eine Versicherungssumme für Sachund Vermögensschäden von mindestens1 Mio. € – das genügt für kleine Büros, für die meisten Büros muss sie höher sein. Bei roßen Projekten werden ohnehin höhere Deckungssummen erforderlich. Spezialisierte Versicherungsmakler beraten fallweise, welche der folgenden Optionen die meisten Vorteile bieten:
Erhöhung der Versicherungssumme im Jahresvertrag ...
… erscheint aus Kostengründen oft nur dannsinnvoll, wenn mehrere Projekte die höhere Deckungssumme erfordern.
Objektversicherung ...
… die in der Praxis gebräuchlichste Option wird von Generalplanern oder Arge-Partnern bevorzugt, um den Versicherungsschutz für alle beteiligten Planer zu vereinheitlichen. Wegen des Einzelrisikos ist der Prämiensatz im Vergleich zum Jahresvertrag höher. Von einigen Beratern wird dieser Umstand mit dem Hinweis darauf relativiert, dass auf die bei diesem Projekt erzielten Honorare keine Prämie zum Jahresvertrag gezahlt werden müsse („Nullstellung“).
Hier ist Vorsicht geboten, wenn ein anderer Versicherer als der des durchlaufenden Jahresvertrags gewählt wird: In jüngerer Zeit kommt es bei größeren Schäden vor, dass der Objektversicherer die andere Versicherungsgesellschaft zur Hälfte am Schadenersatz beteiligen will, indem er sich auf eine bestehende Doppelversicherung beruft. Nicht immer lässt sich das Nichtbestehen einer doppelten Versicherung belegen, z. B. weil die Anzeige der Nullstellung der mit diesem Projekt erzielten Umsätze gegenüber dem Jahresversicherer nicht dokumentiert ist. Dann droht eine gerichtlicheKlärung des Regressanspruchs, obwohl das Planungsbüro mit der Investition in eine Objektversicherung ja gerade seinen Jahresvertrag entlasten wollte. Davor geschützt ist das Büro nur dann, wenn im durchlaufenden Jahresvertrag eine diesbezügliche Subsidiärklausel geregelt ist oder wenn ein egressverzicht mit dem Objektversicherer vereinbart worden ist. Ob es aber überhaupt sinnvoll ist, ein Projekt durch Nullstellung aus dem Schutz des Jahresvertrags „rauszunehmen“, sollte wohlüberlegt sein. Kommt es zu einem Schaden, der die Deckungssumme der Objektversicherung übersteigt, önnte es eine Existenzfrage sein, ob die Jahresversicherung noch zur Verfügung steht oder nicht.
Ergänzender Vertrag
zum Aufstocken Eine weitere kostengünstige Option steht Ingenieurbüros jetzt mit einer Marktneuheit zur Verfügung, einem separaten Vertrag eigens zum Aufstocken der Deckungssummen, der folgende Vorteile bietet:
- Erhöhung der Deckungssummen um bis zu 10 Mio. € (zwei- oder dreifach maximiert)
- Die Versicherungsbedingungen des Grundvertrags gelten automatisch auch für den separaten Excedenten-Vertrag (+ benannte Deckungs-Sublimits werden ebenfalls erhöht)
- niedrige Prämien, weil der Leistungsfall erst eintritt, wenn der Schadenersatzbetrag höher ist als die Grundvertrags-Deckungssumme
- lückenlose Deckung: Bei vorheriger Ausschöpfung der maximierten Jahresversicherungssummen ird der gesamte Schaden ersetzt.
- Bei Auftraggebern punktet das Büro sofort mit hohen Deckungssummen, ohne jedes al erst aufwändig objektgebundenen Versicherungsschutz beantragen zu müssen (Pläne einreichen etc.).