Viele Bauvorhaben werden mit Abweichungen von bzw. Störungen der technischen und zeitlichen Vorgaben abgewickelt, die bei Vertragsschluss die Grundlage für die Projektrealisierung darstellten. Diese Bauablaufstörungen führen häufig auch zu Veränderungen der Abrechnung des Bauvorhabens. Dabei kommt es mittlerweile immer wieder zu Diskussionen über die Deckung und Vergütung der Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) des Auftragnehmers. Neben verschiedenen bereits vorhandenen Lösungsansätzen für dieses Problem wurde nun ein Verfahrenentwickelt, das die Allgemeinen Geschäftskosten an die Produktionsfaktoren knüpft – das Verfahren der periodengerechten Verteilung von Produktionsfaktoren (PVP-Verfahren).
„Die Betriebswirtschaft definiert die Kosten als zweckbezogenen, bewerteten Einsatz von Produktionsfaktoren zur Leistungserbringung.“1 Kosten, produziert durch Produktionsfaktoren2, die nicht unmittelbar auf der Baustelle zum Einsatz kommen, werden in der Bauwirtschaft als Allgemeine Geschäftskosten (AGK) bezeichnet.
„Unter Allgemeinen Geschäftskosten versteht man die Kosten, die dem Unternehmen nicht durch einen bestimmten Bauauftrag, sondern durch den Betrieb als Ganzes entstehen.
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