Honorare für die Planung von Photovoltaikanlagen, welche auf einem Gebäude installiert sind und diesem zur Eigenstromversorgung dienen, sind in der HOAI verordnet. Die Planung von Freiflächenanlagen und von Anlagen, die zwar auf einem Gebäude installiert werden, diesem aber nicht zur Stromversorgung dienen, ist hingegen nicht von der HOAI erfasst...
Rubrik: Recht
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