Eine weitere Studie kommt zu einem sehr ähnlichen Ergebnis. So hat fast jeder zweite Deutsche schon mit seinem Nachbarn gestritten (46 %). Der häufigste Grund ist Lärmbelästigung (74 %), gefolgt von Parkstreitigkeiten (53 %) und nicht eingehaltenen Nachbarschaftspflichten (52 %). Diese aktuelle Forsa-Studie aus dem Dezember 2017, die der Versicherer Gothaer beauftragt hat, zeigt einmal mehr: Mangelnder Schallschutz bedeutet große Unzufriedenheit bei Mietern und Eigentümern einer Immobilie. Hinzu kommt, dass bei der Schaffung neuen Wohnraums mit umfangreichen Sanierungsmaßnahmen aktuelle Schalldämmwerte eingehalten werden müssen. Die DIN 4109 als gültige Schallschutznorm gibt hier lediglich die Mindestanforderungen vor. Im Verlauf der Planung sollten Bauherr, Fachplaner und Architekt die Werte gemeinsam verbindlich festlegen.
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