Bei der Novellierung der HOAI im Jahr 2009 wurden viele Regelungen zur Bemessung der Honorare neu gefasst. Dies nutzend, werden von manchen Auftraggebern neue Wege beschritten, die HOAI wird „kreativ“ angewendet.
Zunehmend wird dabei sowohl von öffentlichen als auch von großen privaten Auftraggebern bei Ausschreibungen und Vergaben von Planungen für Ingenieurbauwerke im Zuge von Streckenplanungen – auch für die Leistungsphasen 3 und 4 der HOAI bei der Objektplanung und für die Leistungsphase 3 bei der Tragwerksplanung – eine Vielzahl von Einzelbauwerken zu einem Gesamtpaket geschnürt.
Diese Vergabepraktiken sind unter anderem aus dem Bestreben zu verstehen, den Koordinierungsaufwand des Auftraggebers zu vermindern, werden aber zusätzlich auch als Begründung benützt, um die anrechenbaren Kosten für unterschiedliche einzelne Bauwerke zu einer Gesamtsumme zusammenzufassen. Durch den degressiven Verlauf der an die Bausummen gekoppelten Honorare sind somit die auf das einzelne Bauwerk entfallenden Honorare deutlich verringert…
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