Darf ein Biologe ohne fundierte Ingenieurausbildung nach einem sechssemestrigen Studium die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ tragen? Geht es nach dem Gesetzgeber, ist das durchaus zulässig. „Wir brauchen in Bezug auf die Curricula des Ingenieurstudiums klare gesetzliche Vorgaben“, mahnte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer, gleich zu Beginn seines Gespräches mit Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler. Seit bei der Berufsbezeichnung die Bindung an akademische Grade mit dem Bologna-Prozess im Bereich der Ingenieurwissenschaften aufgegeben wurde, befürchten die Interessenvertretungen eine Entwertung des Ingenieurs. Und die neuen Voraussetzungen für die Berufsbezeichnung sind für Kammeyer bei weitem nicht ausreichend…
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