Für viele zugewanderte Ingenieurinnen und Ingenieure hängt die Verwertbarkeit ihrer Qualifikationen weniger von einer beruflichen Anerkennung, als vielmehr von der Arbeitsmarktsituation ab. In der Praxis ist die berufliche Anerkennung aber ein erster wichtiger Schritt für die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt.
Eine Tätigkeit als Ingenieur oder Ingenieurin ohne Verwendung der deutschen Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ kann in Deutschland von jedem Ausländer ausgeübt werden. Wer aber die deutsche Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ führen möchte, muss sich seine ausländische Qualifikation in einem gesetzlich geregelten Verfahren anerkennen lassen. Im Saarland ist hierfür seit August 2011 die Ingenieurkammer zuständig. Die Anträge auf Anerkennung ausländischer Ingenieurausbildungen haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen…
Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.
- Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
- Diesen Artikel für 1,19 € kaufen*
Hinweis Widerrufsrecht