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Die Anerkennung ausländischer Ingenieurausbildungen: Kammern als zuständige Stelle – Zahlreiche Ingenieurkammern sind für die Anerkennung der Ingenieurausbildung ausländischer Ingenieure zuständig. Im folgenden Beitrag erläutert die Geschäftsführerin der

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Deutsches Ingenieurblatt 12/2012
Die Anerkennung ausländischer Ingenieurausbildungen: Kammern als zuständige Stelle – Zahlreiche Ingenieurkammern sind für die Anerkennung der Ingenieurausbildung ausländischer Ingenieure zuständig. Im folgenden Beitrag erläutert die Geschäftsführerin der Ingenieurkammer des Saarlandes, worin die Tätigkeit der berufsständischen Vertretungen besteht und warum diese Aufgabe bei den Kammern bestens angesiedelt ist. Ihre Kammer ist seit August 2011 „zuständige Stelle“; Anke Fellinger-Hoffmann betreut dort die Anerkennungsverfahren und hat zuvor bereits das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft durch fachkundige Stellungnahmen unterstützt.

Für viele zugewanderte Ingenieurinnen und Ingenieure hängt die Verwertbarkeit ihrer Qualifikationen weniger von einer beruflichen Anerkennung, als vielmehr von der Arbeitsmarktsituation ab. In der Praxis ist die berufliche Anerkennung aber ein erster wichtiger Schritt für die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt.
Eine Tätigkeit als Ingenieur oder Ingenieurin ohne Verwendung der deutschen Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ kann in Deutschland von jedem Ausländer ausgeübt werden. Wer aber die deutsche Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ führen möchte, muss sich seine ausländische Qualifikation in einem gesetzlich geregelten Verfahren anerkennen lassen. Im Saarland ist hierfür seit August 2011 die Ingenieurkammer zuständig. Die Anträge auf Anerkennung ausländischer Ingenieurausbildungen haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen…

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