Energieeffiziente Planungen für Neubau, Modernisierung oder Umnutzung sind, so lehren Erfahrung und Verstand, am besten als integrale Planung zu meistern, also so, dass alle Planungsaspekte gesamtheitlich analysiert und ineinanderfließend geplant werden. Integrale Planungen erhöhen aber die Koordinationsanforderungen und die Schnittstellenrisiken, vor allem dann, wenn sich mehrere planende Büros ad hoc zusammenschließen, um den großen Unternehmen Paroli bieten zu können. Solche Netzwerke können den Büros erhebliche Potenziale erschließen, verlangen aber auch nach klaren vertraglichen Regelungen für die gemeinschaftliche Arbeit. Um die geht es im folgenden Beitrag. Er beschreibt aus juristischer Sicht, was für die Gestaltung solcher „Netzwerk“-Verträge beachtet und bedacht werden muss.
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