Aktuell wird eine Novellierung des Werkvertragsrechts diskutiert. Dabei geht es auch um die Frage nach ergänzenden gesetzlichen Regelungen für das Architekten- und Ingenieurvertragsrecht. Bereits auf dem 3. Baugerichtstag im Mai 2010 wurde thematisiert, welchen planungsrechtlichen Inhalten spezielle Regelungen über das allgemeine Werks- und Bauvertragsrecht gesetzlicher Kodifizierung zugeführt werden sollten. Erörtert wurde insbesondere, wie sich das Haftungsverhältnis zwischen dem Planer einerseits und den ausführenden Unternehmen andererseits bei der gesamtschuldnerischen Haftung darstellt…
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