RECHT - Diffuse Ansprüche

Was bedeuten „Passivhaus“, „Null-Energie-Haus“ und „Niedrigst-Energiehaus“? – Was ist eigentlich ein Passivhaus? Oder ein Null-Energie-Haus? Oder gar ein Niedrigst-Energiehaus? All‘ diese Begriffe verwirren seit geraumer Zeit Bauherren, Planer und Untern

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Deutsches Ingenieurblatt 04/2012
Was bedeuten „Passivhaus“, „Null-Energie-Haus“ und „Niedrigst-Energiehaus“? – Was ist eigentlich ein Passivhaus? Oder ein Null-Energie-Haus? Oder gar ein Niedrigst-Energiehaus? All‘ diese Begriffe verwirren seit geraumer Zeit Bauherren, Planer und Unternehmer. Da diese Begriffe technisch-inhaltlich nur ungenau definiert sind und weil es eine sachverständig fundamentierte Rechtsprechung zu diesen Gebäudetypen noch nicht gibt, erhebt sich Frage, was ein Planer wissen muss, um nicht in eine jener Haftungsfallen hineinzustolpern, die überall auf ihn lauern können, wenn diffuse Qualitätsansprüche zu erfüllen sind. Der folgende Beitrag soll ihnen helfen, etwas klarer zu sehen.

Von den Planern und den ausführenden Firmen solider Gebäude wird ein extrem gesteigertes Maß an Vorplanung, Detailplanung und Gründlichkeit erwartet. Der Begriff „Passivhaus“ ist entgegen landläufiger Meinung nicht gesetzlich definiert. Das Passivhaus-Institut in Darmstadt (qualitätsgeprüftes Passivhaus) bietet eine eigene Zertifizierung von Hausbau als Passivhausbau an. Es handelt sich um eine private Organisation, die den Standard von Niedrigenergiehäusern weiter entwickelt und einen Passivhaus-Energiestandard mit genauen Anforderungen beschrieben hat...

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