Anfrage 1: Ein Auftraggeber möchte wissen, ob ihm ein Planer die Gebühren, die dieser beim Grundbuchamt zu entrichten hatte, zusätzlich zu der vereinbarten Nebenkostenpauschale in Rechnung stellen könne. Schließlich sei die Erstellung von „Grunderwerbsplan und Grunderwerbsverzeichnis“ bei einer Verkehrsanlage als Teil der Leistungsphase 4 laut Anlage 12 zu Paragraf 46 Absatz 2 HOAI Teil des Auftrags an den Planer. Im Vertrag hätten sie für „sämtliche“ Nebenkosten nach Paragraf 14 Absatz 2 HOAI eine Pauschale vereinbart. In Paragraf 14 Absatz 2 HOAI sei im Satz 1 über den Wortlaut „insbesondere“ schließlich klargestellt, dass die nachfolgenden Nummern 1 bis 7 nicht abschließend seien. Er gehe davon aus, dass damit alle Kosten vom Planer zu tragen seien – somit auch die erforderlichen Gebühren beim Grundbuchamt…
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