RECHT - Erlaubte Fehlertoleranz

Erläuterungen zu den vier Elementen der Kostenberechnung / Dokumentation hilft im Streitfall – Seit der HOAI 2009 ist die Kostenberechnung Honorargrundlage für alle Leistungsphasen. Diskussionen gibt es über deren zulässige Toleranzen. Bevor es darüber z

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Deutsches Ingenieurblatt 12/2012
Erläuterungen zu den vier Elementen der Kostenberechnung / Dokumentation hilft im Streitfall – Seit der HOAI 2009 ist die Kostenberechnung Honorargrundlage für alle Leistungsphasen. Diskussionen gibt es über deren zulässige Toleranzen. Bevor es darüber zwischen Auftraggeber und Planer jedoch zu Diskussionen kommt ist zu prüfen, ob die Kostenberechnung grundsätzlich korrekt ist.

Ist die Kostenfeststellung höher, fühlt sich der Planer benachteiligt und sucht Möglichkeiten der Honoraranpassung. Ist die Kostenfeststellung deutlich niedriger, fühlt sich der Auftraggeber benachteiligt. Er befürchtet, dass der Planer die Kostenberechnung „zur Sicherheit“ zu hoch angesetzt hat. Dann wird über zulässige Toleranzen der Kostenberechnung diskutiert, meist mit pauschalen Ansätzen. Bevor allerdings Toleranzen bemüht werden ist zu prüfen, ob die Kostenberechnung richtig ist. Denn es gibt keine Toleranz für fachliche Fehler. Eine gute Dokumentation der Ansätze der Kostenberechnung versachlicht die Diskussion. Wenn die Kostenberechnung richtig ist, sind Abweichungen von rund 20 Prozent zu akzeptieren. Denn eine Kostenberechnung ist nur eine Berechnung üblicher Kosten anhand von Vergangenheitszahlen, Toleranzen sind somit auch deshalb systemimmanent. Der Einzelfall kann und wird Abweichungen ergeben…

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