RECHT - Erlaubte Fehlertoleranz

Erläuterungen zu den vier Elementen der Kostenberechnung / Dokumentation hilft im Streitfall – Seit der HOAI 2009 ist die Kostenberechnung Honorargrundlage für alle Leistungsphasen. Diskussionen gibt es über deren zulässige Toleranzen. Bevor es darüber z

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 12/2012
Erläuterungen zu den vier Elementen der Kostenberechnung / Dokumentation hilft im Streitfall – Seit der HOAI 2009 ist die Kostenberechnung Honorargrundlage für alle Leistungsphasen. Diskussionen gibt es über deren zulässige Toleranzen. Bevor es darüber zwischen Auftraggeber und Planer jedoch zu Diskussionen kommt ist zu prüfen, ob die Kostenberechnung grundsätzlich korrekt ist.

Ist die Kostenfeststellung höher, fühlt sich der Planer benachteiligt und sucht Möglichkeiten der Honoraranpassung. Ist die Kostenfeststellung deutlich niedriger, fühlt sich der Auftraggeber benachteiligt. Er befürchtet, dass der Planer die Kostenberechnung „zur Sicherheit“ zu hoch angesetzt hat. Dann wird über zulässige Toleranzen der Kostenberechnung diskutiert, meist mit pauschalen Ansätzen. Bevor allerdings Toleranzen bemüht werden ist zu prüfen, ob die Kostenberechnung richtig ist. Denn es gibt keine Toleranz für fachliche Fehler. Eine gute Dokumentation der Ansätze der Kostenberechnung versachlicht die Diskussion. Wenn die Kostenberechnung richtig ist, sind Abweichungen von rund 20 Prozent zu akzeptieren. Denn eine Kostenberechnung ist nur eine Berechnung üblicher Kosten anhand von Vergangenheitszahlen, Toleranzen sind somit auch deshalb systemimmanent. Der Einzelfall kann und wird Abweichungen ergeben…

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 1,19 € *

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit „Bauplaner News“, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieur:innen und Planer:innen über die neuesten Entwicklungen informiert.

Erhalten Sie aktuelle Nachrichten aus der Branche, Einblicke aus der Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.

Sie können dem Erhalt des Newsletters jederzeit über einen Abmeldelink widersprechen. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die Datenschutzerklärung des Newsletter-Dienstleisters CleverReach finden Sie hier.

Abonnieren Sie jetzt kostenlos den 14-tägigen Newsletter "Bauplaner News": 

 

Ähnliche Beiträge