Anfrage 1: Ein Auftraggeber fragt an, ob sein Planer die Kosten für den Nachweis der Betonqualität (Eigenüberwachung einer B IIBaustelle), die Verdichtungsnachweise, die Abnahmebefahrung der Kanäle und die Kranprüfung durch den TÜV den anrechenbaren Kosten hinzurechnen könne.
Anfrage 2: Ein Planer von Anlagen der Technischen Ausrüstung will wissen, ob die Ausschreibung von Wartungsleistungen eine Grund- oder eine Besondere Leistung sei. Sein Auftraggeber fordere dies mit der Leistungsphase 6, weil er die Vergabe von Technischen Anlagen auch von den Wartungskosten abhängig machen wolle.
Anfrage 3: Ein Planer von Abwasser- und Abfallanlagen will wissen, ob die Betreuung des Probebetriebs und der Inbetriebnahme eine Grund- oder eine Besondere Leistung sei. Der Auftraggeber vertrete die Meinung, dass es sich um eine Grundleistung handele, denn Probebetrieb und Inbetriebnahme seien im VOB-Vertrag enthalten. Schließlich könne nur durch die vom Planer erwartete Betreuung dieser Maßnahmen die Mangelfreiheit des VOB-Vertrags sichergestellt werden…
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