Die Vereinbarung von Pauschalhonoraren ist grundsätzlich zulässig. Denn auch über Leistungen, die durch die HOAI preisgebunden sind, kann eine Honorarvereinbarung frei getroffen werden – unabhängig von den Honorarparametern der HOAI. Stellt sich allerdings später bei einer Nachkalkulation über
diese Parameter heraus, dass das Honorar unter dem HOAI-Mindestsatz liegt, ist das ein preisrechtlcher Verstoß (Paragraf 7 Absatz 3 HOAI in Verbindung mit Paragraf 134 BGB), der zu einem Aufstockungsanspruch des Ingenieurs führt. Zu dieser Problematik sind durch den Bundesgerichtshof (BGH) zwei Entscheidungen getroffen worden, die das Verhältnis von Pauschalhonorar und HOAI-Mindesthonorar präzisieren…
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