RECHT - Hoheitlich oder privatrechtlich?

Die bautechnische Prüfung: Rechtliche Grenzen der Privatisierung – Aktuell gibt es mancherorts Bestrebungen, die bautechnische Prüfung aus dem hoheitlich wahrgenommenen Aufgabenbereich der Baubehörden auszugliedern und stattdessen den privatrechtlich tät

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Deutsches Ingenieurblatt 12/2012
Die bautechnische Prüfung: Rechtliche Grenzen der Privatisierung – Aktuell gibt es mancherorts Bestrebungen, die bautechnische Prüfung aus dem hoheitlich wahrgenommenen Aufgabenbereich der Baubehörden auszugliedern und stattdessen den privatrechtlich tätigen anerkannten Prüfsachverständigen einzuführen. Der Autor des folgenden Artikels beleuchtet die Frage nach den rechtlichen Vorgaben, an denen derartige Privatisierungsmaßnahmen zu messen sind und bewertet deren Zulässigkeit aus juristischem Blickwinkel.

Die Bauaufsicht ist Aufgabe des Staates (siehe Paragraf 58 Musterbauordnung). Wichtiges Ziel der Bauaufsicht ist, durch eine vorbeugende Gefahrenabwehr die Risiken, die durch Bauwerke entstehen können, für die Allgemeinheit so weit wie möglich einzudämmen. Bei Bauwerken handelt es sich in der Regel um Unikate, die jedes für sich neue und individuelle Anforderungen an die Planung stellen. Geplant und gebaut wird unter Berücksichtigung eines in Normen vorgesehenen Sicherheitsvorrats. Darin sind jedoch menschliche Fehler nicht enthalten. Solche lassen sich nur durch präventive Kontrollmaßnahmen vermeiden. Zentrales Element der Bauaufsicht ist die staatliche baurechtliche und bautechnische Prüfung und Genehmigung, für die letztlich die Baubehörde verantwortlich zeichnet…

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