Kläger des ersten Ausgangsfalls war ein angestellter Rechtsanwalt, der ein Jahresgehalt von 80.000 Euro brutto zuzüglich eines Jahresbonus‘ von 8.000 Euro erhielt. Nachdem seine Arbeitgeberin (eine Anwaltsgesellschaft) ihm mitgeteilt hatte, dass eine Aufnahme als Partner nicht in Betracht komme, und nachdem kurz darauf das Beschäftigungsverhältnis durch Kündigung beendet worden war, machte der Kläger für einen Zeitraum von rund zwei Jahren überstundenvergütung in Höhe von knapp 40.000 Euro geltend auf der Basis von Zeitnachweisen für mehr als 900 Überstunden. Im zweiten Ausgangsfall war der Kläger bei einer Spedition als Lagerleiter mit einem monatlichen Bruttogehalt von 1.800 Euro beschäftigt. Er machte für knapp 1.000 Überstunden in drei Jahren eine Zusatzvergütung von rund 9.500 Euro brutto geltend…
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