Im genannten Beitrag formuliert der Autor: „Wird das Objekt neu erstellt, liegt kein Umbau vor. Folglich fehlt die Voraussetzung für einen Umbauzuschlag nach § 35 HOAI.“ Diese Aussagen treffen nach Ansicht des AHO nicht zu. Die Fachkommission Verkehrsanlagen möchte nachfolgend erläutern, warum beim Bauen im Bestand immer ein Umbauzuschlag für eine angemessene Honorierung erforderlich ist und wie dieser zu ermitteln ist…
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