Anfrage 1: Ein Planer fragt an, ob sein Auftraggeber ihm eine sehr kurz bemessene Frist für die Ausführungsplanung und Ausschreibung setzen könne. Die Genehmigung und den Zuschussbescheid für seine Maßnahme habe er jetzt erhalten, im Vertrag seien aber keine Fristen geregelt. Der Auftraggeber wolle jetzt sofort bauen, die Gelder seien im Haushalt eingestellt und müssten ausgegeben werden. Er drohe mit Kündigung, wenn der Planer nicht „spure“.
Anfrage 2: Ein Tragwerksplaner berichtet, dass der Auftraggeber ihm während des laufenden Rohbaus umfangreiche Planungsänderungen übersandt habe. Sie gingen zusammen mit der Aufforderung ein, er müsse die Schal- und Bewehrungspläne in Tagesfrist ändern, weil es sonst zu Verzögerungen oder Baustillstand käme – verbunden mit Kostenforderungen der Baufirma. Sollte dieser Schaden eintreten, würde er diese dem Planer weitergeben. Der Planer will wissen, ob er dieser Forderung entsprechen muss…
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