RECHT - Möglichst "von jetzt auf gleich"

Wann muss ein Planer seine Leistung erbringen – und wann gerät er in Verzug? – In Planungsverträgen werden häufig keine konkreten Leistungszeiten vereinbart, da sie zu Planungsbeginn nur selten genau feststehen. Wenn eine behördliche Genehmigung erforder

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Deutsches Ingenieurblatt 10/2012
Wann muss ein Planer seine Leistung erbringen – und wann gerät er in Verzug? – In Planungsverträgen werden häufig keine konkreten Leistungszeiten vereinbart, da sie zu Planungsbeginn nur selten genau feststehen. Wenn eine behördliche Genehmigung erforderlich ist oder Zuschussanträge gestellt werden, lässt sich deren Zeitdauer ebenfalls nicht konkret fassen. Sobald die Genehmigung dann vorliegt und der Zuschuss bewilligt ist, soll es lieber gestern als heute losgehen. Eine gewissenhafte Planung braucht aber Zeit und lässt sich nicht „von jetzt auf gleich“ realisieren. Auftraggeber können den Planer allerdings durch Mahnung in Verzug setzen. Voraussetzung dafür ist, dass die Leistung überhaupt schon fällig war. Verzug setzt also zuerst Fälligkeit und zudem Verschulden des Planers voraus.

Anfrage 1: Ein Planer fragt an, ob sein Auftraggeber ihm eine sehr kurz bemessene Frist für die Ausführungsplanung und Ausschreibung setzen könne. Die Genehmigung und den Zuschussbescheid für seine Maßnahme habe er jetzt erhalten, im Vertrag seien aber keine Fristen geregelt. Der Auftraggeber wolle jetzt sofort bauen, die Gelder seien im Haushalt eingestellt und müssten ausgegeben werden. Er drohe mit Kündigung, wenn der Planer nicht „spure“.
Anfrage 2: Ein Tragwerksplaner berichtet, dass der Auftraggeber ihm während des laufenden Rohbaus umfangreiche Planungsänderungen übersandt habe. Sie gingen zusammen mit der Aufforderung ein, er müsse die Schal- und Bewehrungspläne in Tagesfrist ändern, weil es sonst zu Verzögerungen oder Baustillstand käme – verbunden mit Kostenforderungen der Baufirma. Sollte dieser Schaden eintreten, würde er diese dem Planer weitergeben. Der Planer will wissen, ob er dieser Forderung entsprechen muss…

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