RECHT - Umbau oder Neubau?

Für die Planung von Verkehrsanlagen sind häufig mehrere Honorarzonen gleichzeitig möglich – Was ist beim Umbau oder Neubau einer Verkehrsanlage HOAI-konform? Für Planer ist diese Frage häufig nicht leicht zu beantworten. Tatsächlich kommen bei Verkehrsan

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Deutsches Ingenieurblatt 07-08/2012
Für die Planung von Verkehrsanlagen sind häufig mehrere Honorarzonen gleichzeitig möglich – Was ist beim Umbau oder Neubau einer Verkehrsanlage HOAI-konform? Für Planer ist diese Frage häufig nicht leicht zu beantworten. Tatsächlich kommen bei Verkehrsanlagen mehrere Honorarzonen in Frage, wie die beiden Anfragen deutlich machen, die dieser Tage bei der Gütestelle für Honorar- und Vergaberecht (GHV) in Mannheim eingegangen sind. Wird zum Beispiel eine innerörtliche Straße im Vollausbau ab dem Planum grundhaft erneuert, liegt kein Umbau nach Paragraf 2 Nr. 6 HOAI vor und es fällt somit auch kein Umbauzuschlag nach § 35 HOAI an. Wird diese Erneuerung im Außenbereich einer Stadt oder einer Kommune nötig, findet sie sich in Honorarzone III. Sollte die Anlage allerdings im Zentrum einer Stadt anfallen, dann liegt mindestens Honorarzone IV vor; in so einem Fall ist sogar Honorarzone V möglich, dann nämlich, wenn weitere Schwierigkeiten zu erwarten sind, beispielsweise sehr hohe verkehrstechnische Anforderungen, eine sehr schwierige städtebauliche Situation, sehr viele Zufahrten und Zugänge oder ein steiles Gelände.

Anfrage 1: Ein Auftraggeber erläutert, dass sein Planer einen Umbauzuschlag für eine Straßenverkehrsanlage ansetzen wolle, weil der eine Verkehrsanlage im Bestand zu planen habe und sehr viele bestehende Zufahrten, Zugänge und diverse Leitungen zu berücksichtigen seien. Im Übrigen benötige er dieses Honorar, da der Aufwand deutlich höher sei, als für einen Neubau auf der grünen Wiese. Seine, des Planers, Einstufung erfolge, so schreibt der Auftraggeber, in die Honorarzone III, und er frage an, ob dies alles HOAI-konform sei.
Anfrage 2: Ein Auftragnehmer erläutert wütend, sein Auftraggeber habe ihm mitgeteilt, dass in seiner Stadt alle Straßenverkehrsanlagen der Honorarzone II zuzuordnen seien. Das sei, so der Auftraggeber, schließlich schon immer so gewesen. Auch dieser Planer möchte wissen, ob eine solche Festlegung HOAI-konform sei…

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