Anfrage 1: Ein Auftraggeber erläutert, dass sein Planer einen Umbauzuschlag für eine Straßenverkehrsanlage ansetzen wolle, weil der eine Verkehrsanlage im Bestand zu planen habe und sehr viele bestehende Zufahrten, Zugänge und diverse Leitungen zu berücksichtigen seien. Im Übrigen benötige er dieses Honorar, da der Aufwand deutlich höher sei, als für einen Neubau auf der grünen Wiese. Seine, des Planers, Einstufung erfolge, so schreibt der Auftraggeber, in die Honorarzone III, und er frage an, ob dies alles HOAI-konform sei.
Anfrage 2: Ein Auftragnehmer erläutert wütend, sein Auftraggeber habe ihm mitgeteilt, dass in seiner Stadt alle Straßenverkehrsanlagen der Honorarzone II zuzuordnen seien. Das sei, so der Auftraggeber, schließlich schon immer so gewesen. Auch dieser Planer möchte wissen, ob eine solche Festlegung HOAI-konform sei…
Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.
- Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
- Diesen Artikel für 1,19 € kaufen*
Hinweis Widerrufsrecht