RECHT - Weitreichende Folgen?

Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs nimmt erstmals zu den Brandschutzhonoraren Stellung – Der Bundesgerichtshof hat vor wenigen Wochen ein Urteil gesprochen, das sich erstmals mit der Honorierung von Brandschutzplanungen beschäftigt. Dem zu entscheid

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Deutsches Ingenieurblatt 07-08/2012
Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs nimmt erstmals zu den Brandschutzhonoraren Stellung – Der Bundesgerichtshof hat vor wenigen Wochen ein Urteil gesprochen, das sich erstmals mit der Honorierung von Brandschutzplanungen beschäftigt. Dem zu entscheidenden Fall lag noch die HOAI in der Fassung von 1996 zugrunde mit besonderen Anforderungen an das Erfordernis der Schriftform. Was das Urteil für die Praxis der Brandschutzplanung aktuell bedeutet, beschreibt der folgende Beitrag in allen notwendigen Einzelheiten.

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 2012 (Aktenzeichen VII – ZR 128/11) fand ein Rechtsstreit seinen Abschluss, dessen Gegenstand Architektenleistungen waren, die in den Jahren 2001/2002 (also auf Basis der HOAI von 1996) beauftragt worden waren. Es ging dabei um den Neubau eines Studentenwohnheims in Nordbayern mit zehn Gebäuden und circa 220 Wohneinheiten, einer Tiefgarage, einem Verwaltungs- und Gemeinschaftshaus sowie einer Hausmeisterwohnung. Bereits in einer frühen Planungsphase ist bei einer Projektbesprechung deutlich geworden, dass die nach der Landesbauordnung erforderlichen Abstände gegen den Brandüberschlag von Gebäude zu Gebäude in der vorliegenden Planung nicht würden erreicht werden können. Da auf die Einschaltung eines Brandschutzgutachters verzichtet werden sollte, wurde der Objektplaner beauftragt, in Abstimmung mit dem Baurechtsamt und der Feuerwehr festzulegen, mit welchen Maßnahmen dies kompensiert werden könne und welche Pläne für den Brandschutz im Bauantrag einzureichen seien…

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