Relevanz für den Ingenieurberuf in Deutschland

EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (BARL)<br /><br />Hubertus Brauer

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Deutsches Ingenieurblatt 11/2015
Politik
EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (BARL)

Hubertus Brauer

Auf dem Europa-Symposium der Bundesingenieurkammer am 12. Juni in Berlin appellierten die Vertreter der Ingenieurkammern an die Politik, die Augen vor einem drängenden Problem nicht zu verschließen: Die Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie in nationales Recht kann nur funktionieren und auch künftig dem hohen Qualitätsanspruch gerecht werden, wenn in Bezug auf die Qualifikation von Ingenieuren einheitliche Parameter in allen Bundesländern vorliegen.

Berufsrechtliche Fragestellungen in Bezug auf den Schutz der Berufsbezeichnung und das Berufsausübungsrecht der Ingenieure, unter Einschluss des EU-Rechts, sind ein wesentliches Betätigungsfeld der Bundesingenieurkammer.

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