Richtlinie erleichtert die Umsetzung vor Ort

Kommunaler Klimaschutz wird ausgebaut

Deutsches Ingenieurblatt 11/2018
Management

Die Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen wird zum 1. Januar 2019 erheblich ausgeweitet. Vor allem in den Bereichen Mobilität, Abfall, Abwasser und Trinkwasserversorgung werden neue Fördermöglichkeiten geschaffen. Der Kreis der Antragsberechtigten wird erweitert und es werden Akzente im Energie- und Umweltmanagement gesetzt.

Am 1. Januar 2019 tritt die neue „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ (kurz: Kommunalrichtlinie) als neue und erweiterte Fassung in Kraft. Maßnahmen, die sich bewährt haben, bleiben in der neuen Richtlinie erhalten und werden durch neue Förderschwerpunkte ergänzt. Neu ist, dass Betriebe ab 25 Prozent  kommunaler Beteiligung jetzt antragsberechtigt sind, Klimaschutzkonzept und Personalstelle   zusammen beantragt werden können und investive Klimaschutzmaßnahmen in vielen weiteren kommunalen Aufgabenfeldern gefördert werden. Dazu gehören neue Fahrradwege, eine intelligente Verkehrssteuerung, emissionsarme Vergärungsanlagen, Sammelplätze für Grünabfälle sowie die Erhöhung  der Energieeffizienz in Klär- und Trinkwasserversorgungsanlagen. Finanzschwache Kommunen werden in ihrem Engagement für den Klimaschutz nach wie vor besonders unterstützt. Sie profitieren bei allen Förderschwerpunkten von erhöhten Förderquoten:  von der Einführung von Energiemanagementsystemen   bis hin zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur.

Erfolge im kommunalen Klimaschutz
In der langfristigen Klimaschutzstrategie der Bundesregierung, dem „Klimaschutzplan 2050“, spielt der kommunale Klimaschutz eine wichtige Rolle. Denn vor allem in den Kommunen und im kommunalen Umfeld liegen große Potenziale, um Treibhausgasemissionen zu mindern. Die Kommunalrichtlinie ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, die ambitionierten Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Bis zum Jahr 2050 soll Deutschland weitgehend treibhausgasneutral werden. Bereits bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um 55 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 reduziert werden.

Von 2008 bis Ende 2017 wurden bereits 12.500 Maßnahmen in über 3.000 Kommunen umgesetzt, die wesentlich dazu beigetragen haben, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Kommunale Investitionen in den  Klimaschutz lohnen sich gleich mehrfach: Sie helfen dem Klima, entlasten langfristig die Haushalte der Kommunen und erhöhen die Lebensqualität der Menschen in den Städten, Gemeinden und Landkreisen.

Personalstelle und Klimaschutzkonzept zusammen beantragen
Um schnell und qualifiziert in den Klimaschutz einzusteigen, können mit der neuen Kommunalrichtlinie die Erstellung eines KliKlimaschutzkonzepts und eine Personalstelle für das Klimaschutzmanagement zeitgleich beantragt werden. Dies gilt für Konzepte des integrierten Klimaschutzes, Konzepte für die  klimafreundliche Wärme- und Kältenutzung sowie die Verbesserung der nachhaltigen Mobilität. Ziel ist es, konkrete Investitionen zügig  zu planen und zeitnah umzusetzen. Schnelle Erfolge in der Umsetzung ermöglicht die neue Fokusberatung, da nicht nur erste Maßnahmen aufgezeigt, sondern auch durchgeführt werden. Auch die Potenzialstudien in den  Bereichen Abfallentsorgung, Siedlungsabfalldeponien, Abwasserbehandlungsanlagen, Trinkwasser, Abwärmenutzung aus Industrie und Gewerbe sowie Digitalisierung zeigen kurzfristig umsetzbare Maßnahmen auf.

Stärker als bisher wird auf Netzwerke und den Austausch von Know-how und Erfahrungen gesetzt. Deshalb haben Netzwerkmanager mit der neuen Richtlinie die Möglichkeit, Anträge für kommunale Netzwerke zu stellen. Gemeinsam können kommunale Akteure im Klimaschutz, in der Energie- und Ressourceneffizienz sowie der nachhaltigen Mobilität noch mehr erreichen.

Kommunale Infrastruktur: energieeffizienter gestalten
Beleuchtung ist weiterhin ein wichtiger investiver Förderschwerpunkt der neuen Richtlinie. Hocheffiziente Außen- und Straßenbeleuchtung sowie Lichtsignalanlagen werden ebenso gefördert wie Innen- und Hallenbeleuchtung. Durch zeit- und präsenzabhängige Schaltung und die adaptive Nutzung spart Außen- und Straßenbeleuchtung noch effizienter Energie. Auch durch Managementsysteme können Kommunen und Akteure des kommunalen Umfelds ihre Infrastruktur klimafreundlicher  gestalten. Während Kommunen beim Energiemanagement durch externe Dienstleister dabei unterstützt werden, ihren Energieverbrauch systematisch zu erfassen, zu steuern und kontinuierlich zu optimieren, dient das Umweltmanagement dazu, nach teilige Umweltauswirkungen zu verringern. In der Abfallentsorgung geht es jetzt stärker um Ressourceneffizienz. So werden künftig die Sammlung von Garten- und Grünabfällen sowie der Neubau von Bioabfall-Vergärungsanlagen finanziell unterstützt. Eine breite  Palette bietet die neue Kommunalrichtlinie auch für den klimafreundlichen Betrieb von Kläranlagen. Dabei werden Energieeffizienzmaßnahmen unterstützt, wie etwa Belüftung und die Erneuerung von Motoren. Eine Potenzialstudie, die kurzfristig umsetzbare Klimaschutzmaßnahmen in der Abwasserbehandlung präzisiert, wird der Förderungvorangestellt. Für eine optimierte Energieeffizienz werden mit der neuen Richtlinie auch Maßnahmen in der Trinkwasserversorgung gefördert. Das gilt etwa für Pumpen- und Ventilatorsysteme sowie die systemische Optimierung  er Anlage. Die bewährte Förderung der aeroben in-situ-Stabilisierung von stillgelegten Siedlungsabfalldeponien wird fortgesetzt.

Intelligenter mobil:
 Verkehrssteuerung, Fahrradwege und Wegweisungssysteme

Auch im Förderschwerpunkt Mobilität setzt die Richtlinie auf bewährte und neue Maßnahmen. So wird erstmals die Nutzung bzw. Beschaffung smarter Datenquellen zur intelligenten Verkehrssteuerung finanziell unterstützt. Ziel ist es, den Umweltverbund – bestehend aus Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV – aufzuwerten. Dank dieser Daten können die Verkehrsbetriebe beispielsweise ihre Strecken besser ausrichten. Zusätzlich können die Vorteile des Radfahrens und des ÖPNV auf Webseiten oder mit Hilfe von Apps für die Nutzer sichtbarer gemacht werden – und erleichtern es, auf klimafreundliche Verkehrsmittel umzusteigen. Eine geeignete Potenzialstudie wird der Förderung vorangestellt und kann ebenfalls über die Kommunalrichtlinie gefördert werden. Mit digitalen Lösungen im Verkehr setzt die Kommunalrichtlinie neue Akzente, um individuelle Entscheidungen im Sinn des  Klimaschutzes noch stärker als bisher zu unterstützen. Um den Radverkehr als Kernstück  einer klimafreundlichen Mobilität zu stärken, sind neue Radwege jetzt förderfähig, ebenso Fahrradparkhäuser, die es den Nutzern an den Knotenpunkten mit dem ÖPNV leichter machen, klimafreundliche Verkehrsmittel miteinander zu kombinieren. Darüber hinaus können bestehende oder geförderte Radwege mit adaptiver Beleuchtung ausgestattet werden. Die stark nachgefragte Unterstützung für Wegweisungssysteme und frei zugängliche Radabstellanlagen bleibt erhalten.

Wichtige Termine
Die neue Richtlinie wird am 1. Januar 2019 in Kraft treten und ist bis zum 31. Dezember 2022 gültig. Anträge auf Förderung können  om 1. Januar bis 31. März sowie vom 1. Juli  bis 30. September des jeweiligen Jahrs gestellt werden. Ausnahmen gelten für Anträge für Energiesparmodelle sowie für die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und das Klimaschutzmanagement:  Diese Anträge können ganzjährig gestellt werden.

Hinweise und Beratung durch das Service und Kompetenzzentrum:

Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)

Das Service- und Kompetenzzentrum:
Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) am Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) ist Ansprechpartner in allen Fragen des kommunalen Klimaschutzes.
Im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) berät es Kommunen sowie Akteurinnen und Akteure des kommunalen Umfelds dazu, wie sie Ideen und Projekte innerhalb der Nationalen  Klimaschutzinitiative (NKI) des BMU und anderer Förderprogramme umsetzen und fördern lassen können. In verschiedenen Veranstaltungen vernetzt das SK:KK unterschiedliche Akteure und fördert so den Erfahrungsaustausch innerhalb der Klimaschutz-Community.
Kooperationspartner sind der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund.

Kontakt:
Tel.: 030 39 001-170
E-Mail: skkk(at)klimaschutz.de 
Weitere Informationen finden Sie unter www.klimaschutz.de/kommunen.

Projektträger Jülich (PtJ)

Der Projektträger Jülich (PtJ) ist verantwortlich für die Beratung zu fachlichen und administrativen Fragen zur Antragstellung, Projektdurchführung und Ergebnisverwertung. PtJ bearbeitet die eingereichten Förderanträge, begleitet die laufenden Vorhaben und führt die Mittelbewirtschaftung sowie die Erfolgskontrolle durch.
Fragen zur Antragstellung werden gern durch die zuständigen Mitarbeiter beantwortet unter
Tel.: 030 20199-577
oder
E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de

Weitere Informationen finden Sie unter

www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen

Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) 

Die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums unterstützt seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung  der Treibhausgasemissionen leisten. Die Förderung erstreckt sich von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Maßnahmen. Die guten Ideen aus den Projekten tragen dazu bei, den Klimaschutz vor Ort zu verankern. Hiervon profitieren Verbraucher, Kommunen, Unternehmen und Bildungseinrichtungen.

Weitere Informationen finden Sie unter
www.klimaschutz.de.

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