Bei der Technischen Ausrüstung regelt die HOAI, dass bei nutzungsspezifischen Anlagen von Gebäuden die „Anlagenart“ die Abrechnungseinheit ist und nicht die Anlagengruppe, wie bei allen anderen Anlagen. Die Aufteilung geht aber nicht so weit, dass z. B. Sprinkleranlagen und Handfeuerlöscher getrennte Abrechnungseinheiten wären. Diese sind jeweils Teil der als funktional gleichartig zu betrachtenden Feuerlöschanlagen.
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