Drei große L bestimmen einen jeden Arbeitsvertrag: Loyalität, Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit. Ist eines dieser drei L empfindlich oder gravierend gestört, wird meistens eine juristische Maschine in Gang gesetzt, die mit stringenten Regeln gut geschmiert zu sein scheint, die aber oft genug auf der einen oder anderen Seite – oder gar auf beiden Seiten – Unzufriedenheit und das Gefühl hinterlassen kann, ungerecht behandelt worden zu sein. Welche Gründe über diejenigen hinaus, die in den beiden vorhergehenden Beiträgen über dieses wichtige Thema unseres sozialen Zusammenlebens schon besprochen worden sind, heute als Kündigungsgründe sui generis gelten, beschreibt der dritte Teil der kündigungsrechtlichen Abteilung unserer diesjährigen Artikelserie über das Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis.
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