Die Bundesregierung muss die EnEV erneut novellieren, weil auch Deutschland die Vorgaben der neugefassten EU-Gebäuderichtlinie aus dem Jahr 2012 umsetzen muss. Die vollständige Bezeichnung lautet: „Richtlinie 2010/31EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung)“. Parallel zu den EU-Vorgaben gilt es auch die Ziele der Bundesregierung zur Energieeinsparung und zum Umweltschutz im Gebäudebereich umzusetzen: Das Energiekon zept sowie die Eckpunkte zur Energieeffizienz im Gebäudebereich…
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