Eine korrekte Planung ist die wichtigste Voraussetzung für den Schallschutz beim Neubau. Neben einer sorgfältigen Gestaltung des Grundrisses gemäß der geplanten Nutzung wirken sich dabei auch die verwendeten Materialien maßgeblich auf den erzielbaren Schallschutz aus.
In Deutschland sind die bauordnungsrechtlich geschuldeten Anforderungen an die Schalldämmung in der DIN 4109 festgehalten. Sie steht jedoch vor dem Dilemma, zwei Interessenbereiche gleichzeitig bedienen zu müssen: Den öffentlich-rechtlichen und den privatrechtlichen Bereich. Als Teil des Baurechts der deutschen Länder beinhaltet daher auch die neue Norm Mindestanforderungen, die einerseits öffentlich rechtlich geschuldet sind und nicht unterschritten werden dürfen, andererseits wird an sie der Anspruch gestellt, dass sie im privatrechtlichen Bereich Bestand hat. Hier beschreibt sie die heute üblichen Schallschutzstandards für Nutzer und spiegelt die allgemein anerkannten Regeln der Technik wider…
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