Übergang zur novellierten HOAI schon heute richtig vereinbaren - Honorar

Von Dipl.-Ing. Peter Kalte, <br />RA Michael Wiesner LL.M.

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 05/2013
Recht
Von Dipl.-Ing. Peter Kalte,
RA Michael Wiesner LL.M.

Der Referentenentwurf der HOAI 2013 liegt vor, wichtige Regelungen sind erkennbar. Wie auch in der HOAI 2009 soll allein der Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung entscheiden, ob die HOAI der Fassung 2009 oder die von 2013 zur Anwendung kommt. Bei länger laufenden Verträgen wollen die Parteien oft heute schon Regelungen der HOAI 2013 übernehmen. Das geht, wenn klare vertragliche Vereinbarungen getroffen werden.

Rubrik: RECHT

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