Oft besteht Unsicherheit darüber, wer die Kosten einer Bauüberwachung zu tragen hat – insbesondere, wenn bei Mängelbeseitigungen ein erheblicher Mehraufwand entsteht. In jedem Fall der Auftraggeber? Oder kann er diese Kosten an ein Bauunternehmen, das einen Mangel zu verantworten hat, weiterreichen? Die Gütestelle Honorar- und Vergaberecht (GHV) erläutert den Sachverhalt...
Rubrik: Recht
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