Der gesetzlich geschützte Titel „Beratender Ingenieur/Beratende Ingenieurin“ fordert von seinem Träger Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit, mehrjährige Fachpraxis und die Mitgliedschaft in einer der 16 deutschen Länderingenieurkammern. Damit entspricht diese Berufsbezeichnung einem Qualitätssiegel. Zum Schutz der Berufsbezeichnung und zur Sicherstellung der hohen Qualitätsanforderungen an den Beratenden Ingenieur, wurde den Ingenieurkammern als Selbstverwaltungskörperschaften die Aufgabe der Überprüfung und Überwachung der Berufspflichten seiner Mitglieder eingeräumt.
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