Immer mehr Ingenieurbüros interessieren sich für die Brücken- und Bauwerksprüfungen nach DIN 1076. Nachdem wir in unserer April-Ausgabe (Seite 28) die Bedeutung des Bauwerksprüfingenieurs beschrieben haben, folgt hier nun eine Darstellung der rechtlichen Bedeutung der Bauwerksprüfung als hoheitliche Pflichtaufgabe im Geltungsbereich des Bundesfernstraßengesetzes und der Landesstraßengesetze. Die Kenntnis dieser gesetzlichen Fakten und Zusammenhänge dürfte für diejenigen Ingenieure nicht ohne Belang sein, die solche Prüfungen durchführen oder durchführen wollen.
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