Verlangen öffentliche Auftraggeber außerhalb eines Planungswettbewerbs Lösungsvorschläge für die gestellte Planungsaufgabe, steht den betroffenen Bewerbern unmittelbar auf Grundlage der VOF ein Vergütungsanspruch zu. Dieser Vergütungsanspruch für die vorvertraglich erbrachten Planungsleistungen bestimmt sich nach der HOAI.
Rubrik: RECHT
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