Vergütung von Leistungswiederholungen

Risiko bei Objektüberwachungsleistungen

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 06/2015
Recht
Risiko bei Objektüberwachungsleistungen

Objektüberwachungsleistungen können – je nach Qualität der bauausführenden Unternehmen – aufwendig sein und über das Normalmaß hinausgehen. Eine überobligatorische Inanspruchnahme geltend zu machen, nutzt dem Objektüberwacher nichts, denn er trägt das unternehmerische Risiko. Und nicht nur das. Wann und in welcher Form Leistungswiederholungen erbracht werden, zeigt dieser Beitrag auf.

Bedauerlicherweise trägt der Objektüberwacher auch das Risiko, wenn die Bauherrenschaft ungeeignete Unternehmen beauftragt, die einer besonders intensiven Objektüberwachung unterliegen.

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 1,19 € *

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit „Bauplaner News“, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieur:innen und Planer:innen über die neuesten Entwicklungen informiert.

Erhalten Sie aktuelle Nachrichten aus der Branche, Einblicke aus der Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.

Sie können dem Erhalt des Newsletters jederzeit über einen Abmeldelink widersprechen. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die Datenschutzerklärung des Newsletter-Dienstleisters CleverReach finden Sie hier.

Abonnieren Sie jetzt kostenlos den 14-tägigen Newsletter "Bauplaner News": 

 

Ähnliche Beiträge