Unsichtbar und gefährlich drohend hing die Sekundärhaftung jahrelang wie ein Damoklesschwert über den Köpfen der Planer. Sie schlug – vereinfacht dargestellt - vor allem dann zu und generierte einen neuen Haftungsgrund gegen ihn, wenn der Planer seinem Auftraggeber einen eigenen Fehler verschwieg. Die Bauherren haben diese für die Ingenieure und Architekten ungünstige Situation natürlich weidlich ausgenutzt. Damit hat der Bundesgerichtshof jetzt Schluss gemacht und die Sekundärhaftung der Ingenieure und Architekten eingeschränkt und auf ein erfreulich vernünftiges Maß reduziert.
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