Ebenso wie Maßnahmen im Bestand erfordern baubegleitende Betoninstandsetzungen die fach- und sachgerechte Ausführung gemäß der Instandsetzungsrichtlinie. Außerdem – so sehen es die Fachleute – sollte die ordnungsgemäße Bauausführung von einem unabhängigen Prüfingenieur überwacht werden.
Der Begriff ‚Betoninstandsetzung’ bezieht sich im Allgemeinen auf die Schadensbeseitigung bei Bestandsbauten. Ganz klar: Die Bausubstanz ist alt, Witterungseinflüsse, Immissionen, Kiesnester oder poröse Oberflächen und mechanische Belastungen haben ihre Spuren hinterlassen– die Instandsetzung ist ein normaler Vorgang, um den funktionellen und wirtschaftlichen Erhalt eines in Betonbauweise erstellten Gebäudes langfristig zu gewährleisten.
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