Vorteile im Nachteil

Neue Sicht im Ingenieurbüro: Die Dokumentation und Freigabe von Leistungen

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 3/2009
Recht

In den Köpfen der meisten Planer steckt immer noch die alte Rechtsprechung über die Leistungspflicht im Werkvertrag, nach der ein Bauwerk mangelfrei sein musste. Heute müssen die Vertragsleistungen Punkt für Punkt abgearbeitet und das auch dokumentiert werden. Dieser vermeintliche Nachteil birgt aber, wie der folgende Beitrag aus der Beratungspraxis der Gütestelle für Honorar- und Vergaberecht in Ludwigshafen zeigt, auch Vorteile. Dokumentiert der Planer nämlich die Entstehung der Planung, kann er bei Änderungswünschen viel einfacher ein Zusatzhonorar erwirken. Gibt der Auftraggeber dann noch die einzelnen Leistungen frei, ist Transparenz gegeben. Der Planer erbringt die geschuldete Leistung, der Auftraggeber erkennt dies an. Damit werden nachträgliche Streitigkeiten vermieden.

----

2 Seiten

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 0,79 € *

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit „Bauplaner News“, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieur:innen und Planer:innen über die neuesten Entwicklungen informiert.

Erhalten Sie aktuelle Nachrichten aus der Branche, Einblicke aus der Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.

Sie können dem Erhalt des Newsletters jederzeit über einen Abmeldelink widersprechen. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die Datenschutzerklärung des Newsletter-Dienstleisters CleverReach finden Sie hier.

Abonnieren Sie jetzt kostenlos den 14-tägigen Newsletter "Bauplaner News": 

 

Ähnliche Beiträge