Am 13.06.2014 ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucher-Rechte-Richtlinien in Kraft getreten. Umgesetzt worden ist die EU-Richtlinie in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB).
Die so umgesetzte Richtlinie legt den Anbietern von Waren und Dienstleistungen Informationspflichten auf, die diese dann zu erfüllen haben, wenn sie mit Verbrauchern Verträge abschließen. Damit sind auch alle Verträge zwischen Ingenieuren oder Ingenieurgesellschaften mit Verbrauchern betroffen.
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