Planungsverträge, die Leistungen des Ingenieurs in Stufen abrufbar definieren, weil zum Beispiel Baumaßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt stehen oder der Auftraggeber zunächst die Genehmigungsfähigkeit einer Baumaßnahme abwarten will, kommen bei Großbauvorhaben fast schon regelmäßig zustande. Doch zu welchem Zeitpunkt gilt welches Honorar?
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