Deutsches Ingenieurblatt Ausgabe 06/2013: Was fällt unter „Wettbewerb“ im EU-Recht? Bislang argumentiert der Verordnungsgeber, dass diesesWettbewerbsprinzip gebiete, gesetzliches Preisrecht einzudämmen. Dies ist unzutreffend, denn es gibtbereits keine Legaldefinition für den Begriff „Wettbewerb“ im EU-Recht. Ordnungspolitisch ist der Ansatzdes Verordnungsgebers auch verhängnisvoll, da er zu einem Marktversagen führen wird. FreiberuflicheLeistungen unterliegen deshalb primär einem Leistungswettbewerb statt einem Preiswettbewerb.
Rubrik: RECHT
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