Eine Berufshaftpflicht-Versicherung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Berufsausübung von Ingenieuren und Architekten. Häufig lassen sich Bauherren schon bei Abschluss des Ingenieurvertrages das Vorliegen einer Berufshaftpflicht-Versicherung mit angemessener Deckungssumme nachweisen. Dieser Artikel wird aufgrund eines Übertragungsfehlers in der Ausgabe 10/13 noch einmal abgedruckt.
Rubrik: Management
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