Im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gilt seit Mitte 2013 die Kennzeichnung der Bauprodukte mit CE-Kennzeichen und die Bereitstellung der Leistungserklärung nach der Bauproduktenverordnung. Beide bestätigen nicht die Fertigung im EWR, sondern durch den Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigten, ob das Produkt auf die geltenden Vorschriften für die Herstellung von Stahlbauprodukten überprüft wurde.
Seit dem 1. Juli 2014 ist die Koexistenzperiode zwischen der DIN 18800 und der EN 1090 abgelaufen. Seit diesem Datum gilt in ganz Europa für die Ausführung von Stahlbauprodukten die EN 1090.
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