Wer nimmt den Kunden mit?

Geheimhaltungspflichten der Mitarbeiter

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 1-2/2019
Management

Der Erfolg eines Ingenieurbüros stellt sich selten über Nacht ein. Über die Tätigkeit des Ingenieurs wird Vertrauen bei den Kunden  und Reputation aufgebaut. Dies führt in der Regel zu Folgeaufträgen, welche nicht ausschließlich über den Preis vergeben werden, sondern die bisherigen, guten Erfahrungen einbeziehen. Diese Reputation stellt ein wichtiges – oft entscheidendes – Vermögensgut dar. Wo Werte vorhanden sind, ist auch das Interesse Dritter an dem Erfolgsgeheimnis groß. Eine nicht unübliche Vorgehensweise ist die Übernahme oder Abwerbung von Mitarbeitern, die über ein weites Spektrum an Erfahrungen, Wissen und Kundenkontakten verfügen. Auch wenn es nicht explizit gefordert wird, soll das Wissen um die wertvollen Kundenbeziehungen zum neuen Arbeitgeber „mitgenommen“ werden. Relevant für viele Büros ist diesbezüglich auch der Schritt in die Selbständigkeit bisheriger Mitarbeiter. Doch wie können sich betroffene Ingenieure davor schützen oder wie kommt es im Idealfall erst gar nicht zum Verlust immaterieller Vermögenswerte?

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