Abfindungen gibt's nicht automatisch

Für die betriebsbedingte Kündigung haben Recht und Gesetz viele ausgleichende Kriterien entwickelt

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Deutsches Ingenieurblatt 12/2008
Recht

Die betriebsbedingte Kündigung ist wohl die in der arbeitsrechtlichen Praxis am häufigsten vorkommende. Sie soll dem Arbeitgeber als Unternehmer einen angemessen freien Rücken verschaffen, damit er sein Geschäft den Umständen der Zeitläufe anpassen kann. Rechtsprechung und Gesetzgebung haben für diesen Fall des Arbeitsrechts eine lange Liste von Kriterien entwickelt, die man als Arbeitgeber kennen sollte – aber auch als Arbeitnehmer, denn nicht jedes lieb gewordene Vorurteil führt auch zum gewünschten Gerichtsurteil. Beispielsweise gibt es nicht für jede betriebsbedingte Kündigung automatisch auch eine fette Abfindung.

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