Dämmung unter lastabtragender Gründungsplatte

Nur mit Bauartgenehmigung

bauplaner 12/2021
Dämmtechnik

Perimeterdämmstoffe, die unter lastabtragenden Bodenplatten eingesetzt werden sollen, müssen bauaufsichtlich speziell für diesen Bereich zugelassen sein. Diese Bauartgenehmigungen geben detailliert Auskunft über Bemessungswerte, zulässige Druckspannungen oder auch den Einbau.

Gründungen und Fundamente sind die Basis jedes Gebäudes. Sie tragen die Last des Bauwerks und verteilen sie auf das weichere Erdreich. Zudem muss das Haus auch bei seitlichen Schüben, zum Beispiel durch geringe Bewegungen des Erdreichs, stets standfest sein. Ausschlaggebend für die Planung ist somit die Tragfähigkeit des Bodens. Hiervon hängt ab, ob die Gründung zentriert als Punkt- oder Streifenfundament ausreicht oder ob eine lastabtragende Bodenplatte ausreichend ist. Die flächige Gründung bietet darüber hinaus den Vorteil des lückenlosen Wärmeschutzes, denn eine korrekt ausgeführte lastabtragende Dämmung unter der Bodenplatte verhindert die gefürchteten Wärmebrücken zwischen Streifenfundament und aufgehenden Wänden.

Hohe Anforderungen an lastabtragende Dämmungen
Aufgrund des Gebäudeenergiegesetzes (GEB) und dem damit erhöhten Anspruch an den Wärmeschutz sollten Bodenplatten unterseitig gedämmt werden. An diese Art der Perimeterdämmung werden hohe Anforderungen gestellt, da sie das komplette Gebäudegewicht tragen müssen. Zudem müssen sie resistent gegen die Feuchtigkeit aus dem Erdreich sein sowie Veränderungen, die durch die lose liegende Bodenplatte entstehen, auffangen können – sprich die gesamte Last ohne unzulässige Verformungen aufnehmen können.

Je nach Bodenbeschaffenheit – über die ein Bodengutachten sowie über die Verwendbarkeit des Bodens ein Statiker Auskunft gibt – bieten sich extrudierte Polystyrol-Hartschaumplatten (XPS) als Dämmung an. XPS-Platten liefern nicht nur die gewünschte Dämmung, sondern halten auch Druckbelastungen stand, sind wasserunempfindlich, seitliche Schübe können (bedingt) eingeleitet werden, und eine einfache Konstruktion ohne Fundamente ist möglich. Zu beachten ist, ob die Platten in nicht drückendem und nicht aufstauendem Sickerwasser oder im drückendem und/oder aufstauendem Sickerwasser verwendet werden sollen. Nicht alle Hersteller von XPS-Dämmplatten haben jedoch eine allgemeine Bauartgenehmigung für die Anwendung unter Gründungsplatten. Damit ist die Materialentscheidung auf jeden Fall nicht nur mit dem für das Bauprojekt zuständigen Statiker, sondern auch mit der Bauartgenehmigung des jeweiligen Produktes abzugleichen. Austrotherm XPS TOP 30, 50 und 70 beispielsweise wurden vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) geprüft und sind zugelassen für die Anwendung unter lastabtragenden Bodenplatten. Ebenso wie die genannten Platten in der Thermobonding-Ausführung. Ganz allgemein gilt, dass bei der Bewertung der Produkte anhand der Bauartgenehmigung ein besonderes Augenmerk auf die Verwendbarkeit hinsichtlich des Einleitens seitlicher Schübe, der Bemessungswerte der Dauerdruckspannung als Designwert (fcd) sowie der Wärmeleitfähigkeit, der mehrlagigen Verlegung (zum Beispiel bei Passivhäusern) als auch der Inhaltsstoffe (Stichworte: Herstellung nach EN 13164? FCKW, HFCKW und HBCD-freies Produkt?) gelegt werden sollte.

Eine schnelle, regelkonforme Auswahl der XPS-Dämmstoffplatten wird mit dem neuen privatrechtlichen Q-Zeichen vereinfacht, welches in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Extruderschaumstoff FPX in den deutschen Markt gebracht wurde. Es übernimmt viele bewährte Kriterien des alten Ü-Zeichens. Die umfangreichen Produktprüfungen und Zertifizierungen zur Erlangung des Q- Zeichens führt zum Beispiel das Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. München (FIW) als akkreditierter, unabhängiger Partner durch. Alle Austrotherm XPS-Dämmstoffplatten haben die hohen Anforderungen des Q-Zeichens bestanden und sind damit durch das FIW zertifiziert. In der Bauartgenehmigung ist ferner detailliert ausgeführt, wie der Einbau des Wärmedämmsystems zu erfolgen hat. Es finden sich unter anderem Anweisungen zur Sauberkeitsschicht, zur Wärmedämmschicht, zur einlagigen sowie zur mehrlagigen Anordnung der XPS-Dämmplatten sowie zur Bauwerksabdichtung. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Wärmedämmsystem einbauende Unternehmen für jedes Bauvorhaben eine Übereinstimmungsbestätigung mit den Bestimmungen der Bauartgenehmigung auszustellen hat.

Fünf Fragen an Dirk Baune, technischer Vertrieb bei Austrotherm Dämmstoffe

Was regeln die allgemeinen Bauartgenehmigungen? Warum wurden sie eingeführt?
Dirk Baune: Die Bauartgenehmigungen regeln die Verwendung von Baustoffen in den jeweiligen Konstruktionen, zum Beispiel im Umkehrdach oder im Perimeterbereich bei drückendem Wasser. Es sind Anwendungsbereiche mit erhöhten Anforderungen an die Produkte, beispielsweise bezüglich Druck, Wasserbeständigkeit, Brandverhalten oder Verrottungsresistenz. Bauartgenehmigungen sind mehr als „nur“ eine Herstellerdeklaration. Sie sind das Ergebnis einer unabhängigen externen Prüfung durch das Deutsche Institut für Bautechnik.

Warum haben nicht alle Hersteller von XPS-Dämmstoffplatten eine allgemeine Bauartgenehmigung für die Anwendung unter Gründungsplatten?
D. B.: Voraussetzung ist eine Langzeitprüfung von fast zwei Jahren, in der unter anderem das seitliche Schub-, Scher- und Druckverhalten betrachtet wird. Hierdurch kann die Standfestigkeit beispielsweise bei Erderuptionen beurteilt werden. Da diese Prüfung sehr aufwändig ist, entscheiden sich einige Hersteller dagegen. Und wahrscheinlich wird diese allgemeine Bauartgenehmigung dann auch in ihrem Markt nicht nachgefragt. 

Was unterscheidet die Austrotherm Produkte von denen anderer Hersteller?
D. B.: Austrotherm hat sehr viele seiner Produkte durch das DIBt prüfen lassen und kann somit wirtschaftlich sinnvolle Lösungen für die jeweilige Gesamtkonstruktion beziehungsweise für die jeweilige Planungssituation bieten, auch mit Blick auf das neue Gebäudeenergiegesetz. Anforderungen, die zu Spezialprodukten führen, können ebenfalls erfüllt werden. Sie werden zum Beispiel im Fahrzeugbau eingesetzt. Auch unsere Mauerrandstreifen und die Z-Folien-Dämmung sind solche Spezialprodukte.

In der Praxis kommen für die Perimeterdämmung als lastabtragende Wärmedämmung unter Gründungsplatten neben XPS-Platten auch Schaumglasplatten oder Glasschaumschotter zum Einsatz. Welchen Vorteil bietet XPS im Vergleich zu den beiden anderen Ausführungsvarianten?
D. B.: XPS ist ein leichter und geschlossenzelliger Baustoff mit hohen Dämmeigenschaften. Er ermöglicht schlanke Konstruktionsausführungen und vereinfacht die Verwendung auf der Baustelle. Am Ende seiner Nutzungsphase kann er entsprechenden Recyclingprozessen zugeführt werden und bietet damit auch bezüglich ökologischer Aspekte deutliche Vorteile.

Wie werden XPS-Dämmstoffplatten genau
verlegt? Was ist zu beachten?

D. B.: Die Dämmstoffplatten – ausgeführt mit einer Kantenprofilierung, wie zum Beispiel Stufenfalz – werden auf planebenen Untergründen (Sauberkeitsschicht), dicht gestoßen und geschützt vor mechanischen Einflüssen verlegt. Bei einer zeitversetzten Weiterbearbeitung ist ein geeigneter UV-Schutz aufzubringen. Das bauseits erstellte Bodengutachten gibt Auskunft, welche besonderen Maßnahmen erforderlich sind, um den Anforderungen auf der Baustelle (beispielsweise durch Wassereintrag oder Aufnahme horizontaler Lasten) gerecht zu werden. Ausführlichere Informationen finden sich bei den jeweiligen Herstellern, zum Beispiel auf www.austrotherm.de/xps-videos.

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit „Bauplaner News“, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieur:innen und Planer:innen über die neuesten Entwicklungen informiert.

Erhalten Sie aktuelle Nachrichten aus der Branche, Einblicke aus der Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.

Sie können dem Erhalt des Newsletters jederzeit über einen Abmeldelink widersprechen. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die Datenschutzerklärung des Newsletter-Dienstleisters CleverReach finden Sie hier.

Abonnieren Sie jetzt kostenlos den 14-tägigen Newsletter "Bauplaner News": 

 

Ähnliche Beiträge

Anzeige


© AFRY