Whitepaper Technik zum Thema Türen

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bauplaner 06/2022
Gebäudetechnik
Normen und Regelwerke

An Außen- und Innentüren werden vielfältige Ansprüche gestellt. Schallschutz, Brandschutz und Sicherheit sind die am häufigsten geforderten Leistungskriterien.

Die europäischen Produktnormen DIN EN 14351-1 (Fenster und Außentüren) und DIN EN 14351-2 (Innentüren) legen für die meisten Anforderungen an Türen materialunabhängige Leistungseigenschaften fest. Viele der Eigenschaften sind mandatiert und fließen daher in die CE-Kennzeichnung der Produkte ein. Aus baurechtlicher Sicht sind nur einige wenige der in der Normung erwähnten Eigenschaften von Relevanz. Das sind:

  • Klasse der Durchbiegungsbegrenzung
  • Schalldämmmaß Rw
  • Wärmedurchgangskoeffizient (UD-Wert)
  • Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert; bei verglasten Türen)
  • Luftdurchlässigkeit
  • Tragfähigkeit (insbesondere Windlasten)

Leistungseigenschaften von Außentüren nach DIN EN 14351-1
Hersteller von Türen müssen darüber hinaus jedoch eine Vielzahl anderer Eigenschaften von Außen- und Innentüren beschreiben, insofern sie für den vorgesehenen Verwendungszweck von Bedeutung sind. Schließlich bleibt es jedoch den Planenden überlassen, in der Ausschreibung die hieraus nötige Auswahl zu treffen. Wesentliche Eigenschaften nach DIN EN 14351-1 sind:

  • Widerstandsfähigkeit gegen Windlast
    Es wird das Verhalten des Bauteils bei Anforderungen durch Windlast beschrieben. Die Windlasten sind unter anderem abhängig von Höhe, Lage und Form des Gebäudes. Wesentlich ist der Nachweis der Verformung. Die Windlast wird kombiniert mit der entsprechenden Prüfdruckklasse. Es ergibt sich daraus beispielsweise die Anforderung B2.
  • Schlagregendichtheit
    Die Schlagregenbelastung ist abhängig von Windeinwirkung, Regenmenge und Beanspruchungsdauer. Sie beschreibt den Widerstand gegen das Eindringen von Wasser in Gebäude oder Konstruktion.
  • Stoßfestigkeit
    Die Stoßfestigkeit ist ein Merkmal für die Gebrauchstauglichkeit bei verglasten Außentüren mit Verletzungsgefahr.
  • Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen
    Maßgebend bei Befestigungsvorrichtungen für Gehflügel; beispielsweise Fangscheren oder Feststeller.
  • Fähigkeit zur Freigabe
    Betrifft Panikverschlüsse und Notausgangsverschlüsse von Außentüren auf Fluchtwegen.
  • Schallschutz
    Das erforderliche Schalldämm-Maß Rw einer Außentür ist von den Planenden anzugeben. Die in der europäischen Normung angeführten Spektrumsanpassungswerte C und Ctr sind in Deutschland hingegen nicht relevant.
  • Wärmedurchgangskoeffizient
    Der Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten für Außentüren entspricht dem Nennwert UD.
  • Strahlungseigenschaften
    Maßgebend sind der Gesamtenergiedurchlassgrad (g) und insbesondere bei Nichtwohngebäuden auch der Lichttransmissionsgrad (Tv) einer ggf. vorhandenen Verglasung.
  • Dauerhaftigkeit
    Gemeint ist sowohl die allgemeine Dauerhaftigkeit von Material, Beschichtung und Einzelteilen als auch die Dauerhaftigkeit bestimmter Eigenschaften wie Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit und Wärmeschutz.
  • Bedienungskräfte
    Von den zwei Klassen für Bedienungskräfte gilt Klasse 2 (= weniger Kraftaufwand) für Räume mit besonderer Nutzung (Räume für gebrechliche Personen oder Rollstuhlbenutzer).
  • Mechanische Festigkeit
    Klassifizierung der Widerstandsfähigkeit gegen Belastung, statische Verwindung und Stoß.
  • Lüftung
    Bei eingebauten Vorrichtungen zum Luftdurchlass werden Lüftungskenngrößen (K), der Strömungsexponent (n) sowie der Volumenstrom ermittelt.
  • Durchschusshemmung und Sprengwirkungshemmung
    Klassifizierung nach den jeweils maßgebenden Normen.
  • Dauerfunktionsprüfung
    Türfunktionen werden auf Dauerbelastung geprüft. Die erforderliche Zyklenanzahl ist von den Planenden vorzugeben. Für die Dauerfunktionsprüfung von Feuer- und/oder Rauchschutztüren gilt in Deutschland beispielsweise eine Prüfzyklenanzahl von mindestens 200 000 Zyklen.
  • Einbruchhemmung
    Es handelt sich um die Eigenschaft eines Fensters, einem Einbruchversuch mit bestimmten Mitteln für eine bestimmte Dauer zu widerstehen.

Leistungseigenschaften von Innentüren nach DIN EN 14351-2
Abhängig vom Verwendungszweck sind bei Innentüren baurechtlich vor allem relevant das Schalldämmmaß, das Brandverhalten (mind. Klasse E) sowie bei verglasten Türen oder Ganzglastüren die Stoßfestigkeit. Je nach Lage und Anforderung können auch Wärmeschutz- oder Brandschutzeigenschaften hinzukommen.

Drei Sonder-Anforderungen an Türen

  • Feuchtraumtüren
    Feuchtraumtüren werden kurzfristig sehr hoher Luftfeuchtigkeit oder Spritzwasser ausgesetzt. Einsatzorte sind WC-Räume in Krankenhäusern, Praxen und Hotels, Küchen, Wellnessbereiche oder Privatsaunen.
  • Nassraumtüren
    Nassraumtüren werden lang anhaltender, extrem hoher Luftfeuchtigkeit und/oder heftigem Spritzwasser ausgesetzt. Einsatzorte sind Dusch- und Baderäume in Hallenbädern, Sporthallen, Krankenhäusern oder Praxen und Hotels. Die Türblätter bestehen i.d.R. aus Kunststoff, sie enthalten weder Holz noch Holzwerkstoffe. Als Zargen kommen ausschließlich Nassraumzargen oder Zargen aus Edelstahl oder Aluminium zum Einsatz.
  • Rauch- und Brandschutztüren
    Brandschutztüren (Feuerschutztüren) werden in Wände mit Brandschutzfunktionen eingebaut, um in der Öffnung einen der Wandfläche entsprechenden Brandabschluss sicherzustellen. Das trifft auch auf ggf. vorhandene Verglasungen sowie auf die stets zum Brandschutztürsystem gehörende Zarge und die Beschläge zu.
    Brandschutztüren müssen dicht und selbstschließend sein. Rauchdichtheit wird oft zusätzlich gefordert (RS). Es handelt sich meist um Stahlblechtüren, doch gibt es auch Brandschutztüren aus Aluminium oder aus Holz.

Nationale Anwendungsnorm DIN 18055
Zu den herstellerspezifischen Eigenschaftsangaben der europäischen Türennormung tritt die nationale Anwendungsnorm DIN 18055. Sie ist normatives Werkzeug für die jeweils konkrete Einbausituation. DIN 18055 ist daher von großer Bedeutung für die Planenden und ihre Ausschreibungen. In DIN 18055 werden auch noch weitere Eigenschaften für Außentüren aufgelistet. Erwähnenswert seien hier vor allem die Barrierefreiheit sowie die Notausgangs- und Panikverschlüsse.

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