Liebe Leserinnen und Leser,
für bezahlbares Bauen und Wohnen wurde immer wieder über die Möglichkeit der Abweichung von den in Deutschland hohen Baustandards diskutiert. Die Bundesingenieurkammer unterstützte dabei zusammen mit der Bundesarchitektenkammer eine unter dem Arbeitstitel „Gebäudetyp E“ von der Bayerischen Architektenkammer gestarteten Initiative, der sich auch die Ingenieurekammer-Bau angeschlossen hatte, welche eine vereinfachte Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen und allgemein anerkannten Regeln der Technik (aRdT) zum Ziel hat. Wir informieren dazu und betrachten in diesem Zusammenhang auch das Bauvertragsrecht und den Versicherungsschutz.
Ein weiteres Thema beschäftigt sich mit der Digitalisierung, die auch die Vorbereitung von Ausschreibungen, die Erstellung von Leistungsverzeichnissen und die Beantragung bauordnungsrechtlicher Genehmigungen betrifft. Architekten und Ingenieure stehen vor neuen Herausforderungen und Risiken, die sich aus dieser Entwicklung ergeben und potenziell zu einer erweiterten Haftung führen können. Gleichzeitig bietet die Digitalisierung jedoch auch große Chancen für die Effizienzsteigerung, die Kostensenkung und die Qualitätsverbesserung in Planungs- und Bauprozessen. Wir betrachten Chancen und Risiken der fortschreitenden Digitalisierung des Vergabeverfahrens für diese Berufsgruppen.
Viel Spaß beim Lesen der aktuellen Ausgabe des INGLetters.
Nicole Gustiné
Marketingmanagerin, Verkaufsförderung Komposit,
Firmen/Freie Berufe, HDI Deutschland AG
E-Mail: nicole.gustine(at)hdi.de
Themen:
- Neue Planungsmethode...
... Gebäudetyp E - Haftungsfallen…
…… im digitalisierten Vergabeverfahren - Genehmigungsfalle Bauvorhaben…
… Wie Architekten und Ingenieure Haftungsrisiken vermeiden können - Berufsunfähigkeitsversicherung für Ingenieure…
… Eine Geschichte voller Lösungen… - Cyberpraxis: Sicherheitsaspekte…
…im Building Information Management (BIM)
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