Unterschiede: Baugenehmigung, Erlaubnis und Gestattung

Grund- und Besondere Leistungen der Genehmigungsplanung

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Deutsches Ingenieurblatt 04/2019
Recht

Um ein Bürogebäude oder eine Kläranlage zu errichten, ist eine Baugenehmigung erforderlich.  Die dazu notwendigen Leistungen sind Grundleistungen der Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung. Sind vom Planer jedoch andere Genehmigungen vorzubereiten, z. B. zur Benutzung eines Gewässers, sind Erlaubnisse einzuholen, die Besondere Leistungen der HOAI sind. Soll eine Wasserleitung eine Gleisanlage der DB kreuzen, sind Kreuzungsanträge zu stellen, welche als Gestattungsverträge ebenfalls Besondere Leistungen im Sinn der HOAI sind.

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