Ende Januar startete die Ausschreibung eines Generalkommissars /Kurators für den deutschen Beitrag auf der 16. Architekturbiennale in Venedig 2018. Vorgesehen ist ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme. Die Abgabefrist dafür ist der 14. Februar 2017, 11 Uhr. Die Ausschreibung führt das Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Auftrag des Bundesbauministeriums durch.
Die alle zwei Jahre stattfindende Internationale Architektur-Biennale in Venedig ist die weltweit wichtigste Ausstellung für neue Entwicklungen in Architektur und Stadtentwicklung. Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich daran mit eigenen Ausstellungsbeiträgen, die vom Bundesbauministerium finanziert werden.
Die inhaltliche Verantwortung für den deutschen Beitrag in Venedig wird mit jeder Biennale wechselnd einem Generalkommissar beziehungsweise Kurator übertragen. Er wird nach einem offenen Wettbewerbsverfahren um das beste Ausstellungskonzept auf Vorschlag einer Expertenkommission berufen. Mitglieder sind in diesem Jahr: Prof. Matthias Sauerbruch (Sauerbruch Hutton Berlin), Barbara Ettinger-Brinckmann (Präsidentin BAK), Heiner Farwick (Präsident BDA), Hans Georg Wagner (Präsident BDB), Peter Cachola Schmal (Generalkommissar 2016; DAM Frankfurt/M.), Dr. Claudia Perren (Stiftung Bauhaus Dessau), Reiner Nagel (Bundesstiftung Baukultur), Prof. Matthias Böttger (Künstlerischer Leiter DAZ, Berlin), Prof. Barbara Engel (Karlsruher Institut für Technologie), Prof. Jórunn Ragnarsdóttir (Lederer Ragnarsdóttir Oei, Stuttgart), Prof. Dr. Werner Durth (TU Darmstadt).
Die vollständige Ausschreibung ist unter www.bbsr.bund.de abrufbar.
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