Im Zuge der Energiewende liegen die Stromerzeugung sowie der Strommarkt nicht mehr allein in den Händen der Energiewirtschaft. Denn der Wunsch der Verbraucher nach dezentraler Versorgung, weitreichender Energieunabhängigkeit und kalkulierbaren Energiepreisen ist enorm gewachsen. Eine neue Herausforderung für alle Akteure am Energiemarkt. „Mieterstrom“ heißt das Zauberwort: Für viele Verbraucher bietet Mieterstrom die Möglichkeit, Stromdirektlieferungen auch in Mehrfamilienhäusern für sich zu nutzen. Die NRW-Landesregierung will die Verbreitung von Mieterstromprojekten unterstützen und hat deshalb seit dem 1. November ein Förderprogramm aufgelegt, bei dem Mieterstromprojekte mit bis zu 30.000 Euro bezuschusst werden.
Bei der Fachtagung des Netzwerks Photovoltaik NRW der EnergieAgentur.NRW, gemeinsam mit Kooperationspartnern aus der Energie- und Wohnungswirtschaft, wollten am 12. Dezember 2016 mehr als 230 Gäste im Wissenschaftspark Gelsenkirchen mehr dazu erfahren.
NRW-Klimaschutzminister Johannes Remmel sagte in seinem Grußwort: „In NRW können auch durch unser neues Förderprogramm zukünftig Mieterinnen und Mieter direkt von der Energiewende profitieren. Bislang tragen sie als Stromkunden über die EEG – Umlage in der Regel nur die Kosten des Ausbaus erneuerbarer Energien. Wir aber wollen mit der Förderung erreichen, dass Mieterinnen und Mieter den Strom, der auf ihren Dächern aus Photovoltaikanlagen produziert wird, kostengünstiger nutzen können als beim günstigsten Tarif des örtlichen Grundversorgers. Wir wollen im Jahr 2025 mehr als 30 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien gewinnen. Dafür brauchen wir auch das Engagement der Wohnungswirtschaft und der Mieterinnen und Mieter in den fast fünf Millionen Mietwohnungen Nordrhein-Westfalens."
„Mieterstrommodelle machen sich für die Mieter bezahlt, weil Mieterstrom in der Regel günstiger ist als der günstigste Tarif des örtlichen Grundversorgers. Das ist möglich, da bestimmte Strompreisbestandteile wie Netznutzungsentgelte, Stromsteuer und weitere Umlagen nicht zu zahlen sind“, ergänzte Dr. Frank-Michael Baumann, Geschäftsführer der EnergieAgentur.NRW. Er fuhr fort: „Das Produkt Mieterstrom fällt jedoch nicht einfach vom Himmel und ist plötzlich am Markt vorhanden, sondern es ist ein Angebot, bei der eine Vielzahl von Akteuren gut kooperieren müssen. So gibt es Anbieter, die sich von ihrem Mieterstromprodukt selbstverständlich auch einen finanziellen Mehrwert versprechen, neben den ökologischen Effekten, die mit effizient und erneuerbar produziertem Strom zu erzielen sind. Darüber hinaus spielen für die Wohnungswirtschaft sicher auch Aspekte wie Mieterzufriedenheit, Senkung der Nebenkosten oder die Attraktivitätssteigerung der Immobilie eine wichtige Rolle.“
Dass dies möglich sei, zeigten die bisher zumeist als Piloten umgesetzten Mieterstromprojekte von Stadtwerken, bundesweit agierenden Ökostromanbietern und auch einigen wenigen Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft, die sich auf den für sie fast schon abenteuerlichen Weg als Stromanbieter und Energieversorgungsunternehmen mit allen Rechten und Pflichten eingelassen haben, so Dr. Baumann.
Hintergrund:
Gefördert werden ab 1. November 2016 Photovoltaik-Mieterstrommodelle mit dem Ziel, Zähler- und Abrechnungssystemen zur Direktstromversorgung im Mietwohnungsbau zu installieren und zu erproben. Unter Mieterstrom versteht man lokal aus Photovoltaik- und/oder KWK-Anlagen produzierten Strom, der Wohnungs- oder Gewerbeflächen-Mietern angeboten wird und der nicht über die öffentlichen Netze geleitet werden muss. Deshalb entfallen Netznutzungsentgelte und die sogenannten Konzessionsabgaben. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Kilowattstunde für Mieterinnen und Mieter um 1,5 Cent billiger angeboten werden muss als der günstigste Tarif des örtlichen Grundversorgers. Ziel der Förderung ist die Installation und Erprobung von Zähler- und Abrechnungssystemen zur Direktstromversorgung im Mietwohnungsbau. Gefördert wird die Umrüstung des Zählerkonzeptes und datenbankbasierte Abrechnungssysteme. Antragsberechtigt sind juristische Personen; insbesondere Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften, Hausverwaltungen, Stadtwerke, Contractoren, Energiegenossenschaften und andere. Die maximal mögliche Zuwendung je Vorhaben beträgt 30.000 Euro.
Gefördert werden mit einem weiteren Programm auch stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, die eine Höchstleistung größer 30 kW aufweist. Dabei kann es sich sowohl um eine Neuanlage als auch um die Nachrüstung einer bestehenden Anlage handeln, die nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurde. Beantragt werden können, neben der Investition für den Speicher selbst, auch die Ausgaben für entsprechende Mess- und Steuerungseinrichtungen sowie für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen zum Betreiben des geförderten Stromspeichers. Es werden 50 Prozent der Ausgaben bezuschusst, wobei die Obergrenze der Förderung pro Speichereinheit bei 75.000 Euro liegt.