Hauseigentümer im Südwesten können mit dem „Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg“ sinnvoll in die schrittweise Sanierung ihres Wohnhauses einsteigen – gleichzeitig erfüllen sie damit einen Teil des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG). Die individuelle Beratung mit Sanierungsempfehlungen durch einen qualifizierten Gebäudeenergieberater existiert seit Juli und wird jetzt vom Land finanziell gefördert: Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern erhalten seit 29. Oktober 200 Euro Zuschuss für einen Sanierungsfahrplan, berichtet das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Programm Zukunft Altbau. „Für Mehrfamilienhäuser erhöht sich der Betrag um 50 Euro für jede weitere Wohneinheit. Pro Gebäude gibt es maximal 500 Euro“, sagt Petra Hegen, Energieberaterin bei Zukunft Altbau. Der Zuschuss beträgt höchstens 50 Prozent der Beratungskosten. Insgesamt stehen bis 2020 4,6 Millionen Euro zur Verfügung.
Wer sein Haus nicht in einem Zuge energetisch sanieren kann oder will, dem bietet sich der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg an. „Der Sanierungsfahrplan analysiert den energetischen Zustand eines Gebäudes und gibt den Eigentümern konkrete Informationen darüber, wie sie nach und nach Energiekosten einsparen können“, erklärt Ulrich König, Leiter des Energieberatungszentrums Stuttgart (EBZ). „Er zeigt verständlich auf, welche Sanierungsmaßnahmen nötig sind, empfiehlt die richtige Reihenfolge und gibt Empfehlungen, in welchem Zeitraum sie am besten durchgeführt werden sollen.“ Hinzu kommt eine Abschätzung der Investitionshöhe, wie viel staatliche Förderung möglich ist, und wie weit die Energiekosten sinken können.
Ein weiterer Vorteil des Sanierungsfahrplans ist: Er erfüllt die gesetzlichen Anforderungen des EWärmeG zu einem Drittel. In Baden-Württemberg liegt der gesetzlich geforderte Anteil für Ökowärme nach einem Heizungstausch bei 15 Prozent – 5 Prozentpunkte davon deckt der Sanierungsfahrplan ab.
Neue Förderung Ersatz für „Energiesparcheck“
Der Zuschuss zum Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg löst das Förderprogramm Energiesparcheck ab, das bisher von Landesseite Gebäudeenergieberatungen finanziell unterstützt hatte. Die neue Förderung geht zuerst an die ausstellenden Gebäudeenergieberater, die wiederum ihre Rechnung um diese Höhe reduzieren. Bedingung der Förderung ist, dass die Fachleute den Förderantrag vor der Unterzeichnung des Beratungsvertrages bei der L-Bank gestellt und bereits den Zuwendungsbescheid erhalten haben. Antragsformulare gibt es auf deren Internetseite: www.l-bank.de/sanierungsfahrplan.
Schrittweise Sanierung nur mit Fachleuten durchführen
Bei der Planung und Durchführung einer schrittweisen Sanierung sollten Fachleute beteiligt sein. Jeder Schritt erfordert bereits die Berücksichtigung der später folgenden Maßnahmen – sonst passt am Ende nichts richtig zusammen. Eigentümer sollten sich daher schon vor der ersten Maßnahme einen gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Eine Sanierungsfahrplan-Beratung in Anspruch nehmen können Gebäudeeigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), von Gebäudeeigentümern beauftragte Dritte, sofern alle Gebäudeeigentümer mit der Erstellung des Sanierungsfahrplans einverstanden sind, sowie Mieter oder Pächter in Abstimmung mit dem jeweiligen Gebäudeeigentümer.
Weitere Informationen: Über das kostenfreie Beratungstelefon 08000 12 33 33 oder www.zukunftaltbau.de